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Strategie

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Die Bereiche Wohnen, Nahversorgung, Wirtschaft und auch die sozialen Einrichtungen sind in die Planung der Stadtentwicklung miteinzubeziehen, um die Orts- und Stadtkerne multifunktional zu gestalten.

 

Auch die historische Bausubstanz soll gesichert und die Zersiedelung vermieden werden. Neue Arbeitsplätze außerhalb der Stadt (Einkaufszentren etc.) vernichten die Arbeitsplätze im innerstädtischen Einzelhandel und das Überleben der kleinen Unternehmer. 


Das Geheimnis lautet: Innenstädte neu erfinden und Dinge verbinden, die noch nicht verknüpft waren. Das erfordert Kreativität und Zusammenarbeit von verschiedenen Bereichen. Jene Maßnahmen umsetzen, wo zu den wichtigsten zählt, den Bürgern die Bedeutung der Ortskerne bewusst zu machen und sie in die Ortskernentwicklung miteinzubeziehen.

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Es ist hilfreich, die Ortskernstärkung im Kontext von regionalen Strukturen zu betrachten. So will eine Großzahl der Kunden nicht mehr, wie vor einigen Jahren noch, einfach in ein Kaufhaus hineinspazieren und dort alle Produkte kaufen, die sie benötigen.

 

Viel mehr sind sie auf der Suche nach Läden, die konkret auf ihre individuellen Bedürfnisse spezialisiert sind bzw. Waren aus der Region verkaufen. Dieser Trend ist darauf zurückzuführen, dass inzwischen das Produkt und seine Qualität eine wichtige Rolle für die Kunden einnimmt. Die Herkunft und die verwendeten Materialien sind den Käufern oftmals wichtiger als der vielleicht etwas höhere Preis.

Es gilt also dem Leerstand so früh wie möglich den Kampf anzusagen und individuelle Strategien zu entwickeln, um die Innenstädte wiederzubeleben und neue Kunden anzulocken.

„Mitten im Ort ist mitten im Leben“

 

Jahrhundertelang traf das für unsere Städte und Orte zu. In der Mitte des Dorfes oder der Stadt waren auf engem Raum alle Voraussetzungen für das tägliche Leben gegeben: die traditionsreichen Häuser nahe der Kirche, die Gasthöfe, Geschäfte und vielerlei Handwerksbetriebe, die Schule, der Arzt, die Apotheke, die Post und das Gemeindeamt. Auf dem Dorf- und Stadtplatz wurde Markt gehalten. Das Zusammentreffen mit anderen Menschen in diesen Häusern und im öffentlichen Raum war selbstverständlich.


Heute sind Orts- und Stadtkerne in Österreich oft vom Funktionsverlust betroffen, und auch Zentrenfunktionen in mittleren und großen Städten verlieren zunehmend ihre Bedeutung. Das typische Bild leerer Erdgeschoße und zurückgehender Wohnnutzung steht der Lebensqualität für die dort lebenden und arbeitenden Menschen klar entgegen. Ohne vitale und multifunktionale Zentren drohen viele Städte und Orte nachhaltig und dauerhaft Schaden zu nehmen. Es braucht die Verschränkung von Wohnen, Nahversorgung und Wirtschaft, sozialer Infrastruktur bzw. sozialen Einrichtungen sowie öffentlichen Freiräumen, um Zentren attraktiv zu halten oder zu machen. 


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Image by Max Kleinen

Dafür ist die Innenentwicklung zu fördern, eine maßvolle Verdichtung anzustreben, die historische Bausubstanz zu sichern und die Zersiedlung zu vermeiden. Die Stärkung von Orts- und Stadtkernen ist eine der Schlüsselfragen für eine nachhaltige Raumentwicklung, aber auch für die Daseinsvorsorge in Österreich.

 

Das spiegelt sich auch in zentralen, internationalen und nationalen strategischen Dokumenten wider, wie beispielsweise in der UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft. Aufgrund der sehr unterschiedlichen räumlichen, administrativen und legistischen Gegebenheiten in Österreich sind die Empfehlungen unter Berücksichtigung länderspezifischer und örtlicher Besonderheiten und Erfordernisse entsprechend zu interpretieren.

 

Dem Bund, den Ländern, den Städten und den Gemeinden ist die Problematik bewusst, und es erscheint daher sinnvoll, die Stärkung der Orts- und Stadtkerne konsequent und viel stärker als bisher zu forcieren. Ein Stadtentwicklungskonzepts wird gezielt Wirkung entfalten. 

Innovative Geschäftsmodelle ermöglichen es Geschäfts- und LokalbetreiberInnen, zBsp:  leere Wand-/Stellflächen mit einem neuen Konzept zu nutzen, um zusätzliche KundInnen zu gewinnen, verbesserte Werbung zu erhalten und somit mehr Einnahmen zu generieren. Die aufgestellten Fächer können von lokalen kleinen HerstellerInnen angemietet werden, die so ihre Produkte einfach verkaufen können.


Orts & Stadtkern (Zone 1)
Der typische Orts- oder Stadtkern definiert sich durch historische Gebäude und seine dichte Bebauung. Weiters weist er eine hohe Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Gastronomie auf.


Orts & Stadtkern (Zone 2)
Der typische Orts- bzw. Stadtkern Zone II ist geprägt durch einen hohen Wohnanteil jedoch mit einem fußläufigen Zusammenhang mit dem Orts- oder Stadtkern. Kleinere VersorgerInnen für die Bevölkerung sind erwünscht. Große Vollversorger sollten vermieden werden.

Orts & Stadtkernstärkung im regionalen Kontext
Verbrauchermärkte an Ortsrändern bzw. Hauptverkehrsachsen versorgen meist mehrere Gemeinden. In der Folge werden die Ortskerne dieser Gemeinden geschwächt. Deshalb sollte die Standortfestlegung im regionalen Kontext erfolgen.
 

Image by Blair Connolly

Ziel soll es daher sein, eine größtmögliche Vielfalt an Betrieben und Einrichtungen ins Zentrum zu bringen bzw. vorrangig dort zu erhalten, eine Ansiedlung außerhalb der Stadt- und Ortskerne soll die Ausnahme bilden. Um den Bestand von Schlüsselbetrieben zu sichern sowie etwaige Neuansiedelungen zu unterstützen, sollen entsprechende Maßnahmen in den Gemeinden gesetzt werden. Für eine Neuansiedlung oder den Erhalt von sozialer Infrastruktur in Stadt- und Ortszentren (v. a. für Kinderbetreuung, Bildung, Pflege) soll von den Gemeinden Sorge getragen werden.

 

Nicht-zentrenrelevante Branchen sollen durch die einzelnen Länder festgelegt werden. Nur diese sollen zukünftig außerhalb der Stadt- und Orts - kerne angesiedelt werden.Auf nicht-zentrenrelevante Betriebe und Einrichtungen treffen z. B. folgende Kriterien zu: g hoher Platzbedarf g Kfz-orientiert z. B.: Autohäuser, Baumärkte, Möbelhandel u. Ä.

 

Die Sicherung und der Ausbau der Nahversorgung kann einen großen Beitrag dazu leisten, Orts- bzw. Stadtkerne zu beleben. Dazu müssen Nahversorger allerdings auf FußgängerInnen und RadfahrerInnen ausgerichtet sein um Kopplungskäufe zu fördern.

Image by Adrian Infernus

Wohnraumschaffung in Orts- und Stadtkernen 

Damit Orts- und Stadtkerne lebendig sind, ist es wichtig, dass dort Menschen wohnen. Nur durch ausreichend Wohnbevölkerung können auch Handels und Gastronomiebetriebe florieren. Um BewohnerInnen im Zentrum zu halten oder anzusiedeln, sollten bei strategische, wichtige Objekte und Grundstücke in Orts- und Stadtkernen gut über die zukünftige Nutzung nachgedacht werden.

Ausbau von Geschäfte & Betriebe, sowie Einrichtungen in Stadt & Ortskernen
Zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne soll die Ansiedelung von Betrieben und Einrichtungen im Zentrum langfristig gesichert werden. Orts- und Stadtkerne definieren sich durch ihre Funktion als (Nah-)Versorgungsstandort. Die dafür ausschlaggebenden Betriebe dienen auch als soziale Treffpunkte, sorgen für eine Belebung ihrer Umgebung und verleihen einem Orts- bzw. Stadtkern seinen Charakter. Die unsystematische Ausweisung von Gewerbeflächen in Randlagen („grüne Wiese“) gefährdet den ansässigen Einzelhandel, hat erhöhte Mobilitäts- sowie Infrastrukturkosten zur Folge und grenzt Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, aus.

Image by Sven Mieke
Image by Max Kleinen

Die Abgrenzung von Orts- und Stadtkernen – kurz gefasst Prinzipiell gilt: Eine Orts- und Stadtkernabgrenzung ist eine Bestandsfestlegung. Nur Gebiete, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können als Orts- und Stadtkerne festgelegt werden.

 

Grundsätzlich kommen dafür nur Flächen in Betracht, die dicht bebaut sind und eine gemischte Nutzung aufweisen, in denen sich also öffentliche Einrichtungen, Betriebe, Geschäfte und Wohngebäude finden. Ob eine Abgrenzung von Orts- oder Stadtkern in der jeweiligen Gemeinde sinnvoll ist, entscheiden die Gemeinden selbst, eine Ausweisung erfolgt also freiwillig. Größere Gemeinden können auch mehrere Stadt und Ortskerne ausweisen.

 

Nach einer genauen Analyse durch Fachleute soll eine Einbindung der BürgerInnen der Gemeinde erfolgen. Letztlich werden die Orts- und Stadtkerne (Zone I) parzellenscharf und rechtsverbindlich festgelegt. Um auch die zukünftige Wohnentwicklung in den Gemeinden gut steuern zu können, wird vorgeschlagen, zusätzlich zum eigentlichen Orts- und Stadtkern eine erweiterte Orts- und Stadtkernzone (Zone II) festzulegen.

 

 

Schöner Europäischer Cobblestone-Platz

Dazu braucht es neben der Abgrenzung von Orts und Stadtkernen folgende Maßnahmen: Die Stadtgestalt und die Charakteristik des Orts und Stadtkerns soll über einen möglichst flächendeckenden Bebauungsplan oder über eine Ortsbildschutzkommission, eine Altstadt-Sachverständigenkommission oder einen Gestaltungsbeirat gesichert werden.

 

Gewerbliche Erdgeschoßnutzungen sollen durch Schichtenwidmung und Bebauungsplanung mit Nutzungsanteilen gefördert werden.  Die Ansiedlung von Frequenzbringern in den Orts und Stadtkernen soll unterstützt werden. Gleichzeitig soll die Ansiedlung oder Entwicklung von Handelsgroßbetrieben mit zentrumsrelevanten Gütern außerhalb der Ortskernzone restriktiv gehandhabt werden.

 

Die Erreichbarkeit der Orts- und Stadtkerne – auch mit öffentlichen Fuß- und Radwegen – soll gesichert und wenn notwendig wiederhergestellt werden. In den Orts- und Stadtkernen sollen hochwertige öffentliche Räume hergestellt und ausgebaut werden. Dabei soll auf eine komfortable, barrierefreie Benutzbarkeit ebenso geachtet werden wie auf eine adäquate Ausstattung mit Grünelementen oder Kunst im öffentlichen Raum.

 

Fahrrad fahren

Städtebauliche bzw. gestalterische Kriterien

  • Vorhandensein von ortsbildprägenden Gebäuden

  • Vorhandensein von Einzeldenkmalen und/oder Gruppen von unbeweglichen Objekten, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Zusammenhanges einschließlich ihrer Lage ein Ganzes bilden

  • Vorhandensein verschiedener Nutzungen bzw. Durchmischung

  • Vertikale Funktionsdurchmischung (Nutzungsmischung: Erdgeschoß geschäftliche Nutzung/obere Geschoße Wohnen)

  • Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Ausbildung der Erdgeschoßzone 

  • Öffnung der Gebäude zum öffentlichen Raum und Interaktion mit dem öffentlichen Raum

  • kleinteilige Parzellierung 

  • Soziale Durchmischung
     

 

 

Image by Erik Mclean

Kriterien Verkehr

 

  • Öffentlicher Zugang zu den Eingangsportalen der Geschäfte 

  • Erreichbarkeit von außen – zentralörtliche Funktion 

  • Berücksichtigung von Bereichen des ruhenden Verkehrs 

  • Fußläufiger Einzugsbereich der Haltestellen 

  • Einbeziehung von Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Begegnungszonen, verkehrsberuhigten Bereichen •   Fußgängerfrequenz 

  • ÖV-Güteklasse A, B, C, oder D (jedoch ist die ÖV Güteklasse alleine nicht maßgeblich für die Legitimierung eines Orts- bzw. Stadtkerns)

 

Einkaufszentrum

Erweiterte Orts- und Stadtkerne (Zone II)


Für viele Gemeinden wird es sinnvoll sein, zusätzlich zur Zone des Orts- und Stadtkerns eine zweite Zone auszuweisen – eine erweiterte Orts- bzw. Stadtkernzone. Diese soll vor allem dazu dienen, die zukünftige Wohnentwicklung zu steuern. Ziel ist es für diese Bereiche nahe des Ortskerns eine Verdichtung über Wohnnutzung zu fördern, z. B. mit einer erhöhten Wohnbauförderung.

 

Alle zukünftigen Maßnahmen, Erleichterungen, Förderungen und Begünstigungen den Wohnbau betreffend gelten auch für den Orts- und Stadtkern selbst (Kernzone I). In der erweiterten Zone ist eine Mischnutzung zulässig, sie soll jedoch nicht finanziell gefördert werden.


Die Zone II umfasst den Orts- bzw. Stadtkern als Basis und zusätzlich den umliegenden Bereich, der vorwiegend als Wohnfunktion Verwendung findet. Die BewohnerInnen dieses Bereiches nutzen den Ortsbeziehungsweise. Stadtkern für ihre alltägliche Versorgung. Ausgehend von der Orts- bzw. Stadtkernabgrenzung kann der erweiterte Bereich (Zone II) in fußläufiger Gehdistanz festgelegt werden. Bedingungen dafür sind: 

  • eine attraktive Einbindung in das örtliche Fußund Radwegenetz Richtung Orts- und Stadtkern (z. B. Gehlinie bis ca. 300 m bis zur Grenze); 

  • mögliche Verdichtungspotenziale für Wohnbau, wie z. B. Baulücken oder ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie unmittelbar angrenzende Freiflächen mit funktionaler Verflechtung zum Siedlungszentrum.

 

Abgrenzung von Orts & Stadtkernen
Die Zukunft österreichischer Städte und Orte hängt entscheidend von der Entwicklung ihrer Stadt- und Ortskerne ab. In den historisch gewachsenen Stadt und Ortskernen finden sich die wichtigsten Funktionen des Zusammenlebens: Dienstleistungen, kulturelle Einrichtungen und Orte der Kommunikation, dabei tragen Einzelhandel und Gastronomie wesentlich zur Lebendigkeit der Stadt- und Ortszentren bei.

 

Die Stadt- und Ortskerne österreichischer Städte und Orte sind seit Jahren von einem Rückgang der Versorgungsqualität und von Leerständen bedroht oder schon akut betroffen. Die Gründe dafür sind vielfältig: z. B. die Filialisierung im Einzelhandel, der Bedeutungsverlust des traditionellen Handwerks, der anhaltende Trend zum Wohnen im Einfamilienhaus, und nicht zuletzt der stetig zunehmende Online-Handel. 


Gleichzeitig sind viele erfolgreiche Initiativen einzelner Orte und Städte sichtbar, die diesem Trend entgegenwirken. Um die Bemühungen der Gemeinden und Städte zur Stärkung der Stadt- und Ortskerne zu unterstützen, legen auch wir bei der Konzepterstellung wert,  dass wir die Abgrenzung von Stadt- und Ortskernen als Grundlage für verschiedene Maßnahmen vorsehen.

Wien

Was soll mit einer Stärkung der Orts und Stadtkerne erreicht werden?

Die Abgrenzung von Orts- und Stadtkernen hat zum Ziel, eine integrierte Stadtentwicklung, also eine Entwicklung, die unterschiedliche Aspekte wie Raumplanung, Wirtschaft und Soziales miteinbezieht, zu forcieren.

 

Die Orts- und Stadtkerne sollen (auch) in Zukunft lebendige, gute gemischte, attraktive Orts- und Stadtteile sein, in denen die GemeindebürgerInnen komfortabel wohnen, arbeiten, ihre Alltagswege zu Fuß oder mit dem Rad erledigen und ihre Freizeit verbringen können. Im Detail soll die Stärkung der Orts- und Stadtkerne insbesondere … mehr BewohnerInnen ins Zentrum bringen, ... emissionsarme Betriebe im Zentrum halten und fördern, ... die Innenentwicklung fördern und damit höhere Dichten in den Orts- und Stadtkernen erreichen, ... bestehende Flächenreserven sinnvoll verwerten helfen, ... ein Flächen- und Gebäudemanagement ermöglichen, eine geschlossene Bauweise fördern, ... die gemischte Nutzung von Gebäuden fördern (vertikale Strukturierung), ... die Erhaltung und Weiterentwicklung schützens- werter Kulturgüter erleichtern.

 

 

Image by Markus Spiske

Bei Um- und Ausbauten von Gebäuden in den Orts- und Stadtkernen soll auf die Orientierung der Gebäude zum öffentlichen Raum geachtet werden und auf Fassaden, die Ein- und Ausblicke ermöglichen.

 

Definition von Orts- und Stadtkernen (Zone I)

 Der Orts- und Stadtkern ist der funktionelle und identitätsstiftende Mittelpunkt einer Gemeinde oder eines Stadtteils für dessen BewohnerInnen, Wirtschaftstreibende und BesucherInnen. Er bildet einen gewachsenen Siedlungs- und Versorgungskern.

 

Hier findet sich eine Nutzungsmischung aus Handel, Dienstleistung, Gewerbe, Verwaltung, Kultur und Wohnen. Er ist weitgehend zusammenhängend bebaut und baulich und funktionell in das Siedlungsgefüge eingebunden.

 

Die Verkehrswege sind vorwiegend für den Fuß- und Radverkehr ausgelegt und sind öffentlich. Ein Netz aus fußläufigen Verbindungen und attraktiven Knotenpunkten durchzieht den Orts- bzw. Stadtkern. 

 

 

Image by Waqar

Kriterien bauliche Nutzungsstruktur 

  • Dichte/Häufigkeit der Einzelhandelsbetriebe 

  • Wohnnutzung 

  • Dichte/Häufigkeit der Dienstleistungsbetriebe 

  • Vorhandensein von zentrumsrelevanten Gewerbebetrieben mit Verkaufsflächen, insbesondere emissionsarme 

  • Vorhandensein öffentlicher Einrichtungen, soziale Einrichtungen

  • Vorhandensein von Versammlungs- und Vergnügungsstätten

  • Vorhandensein von Gastronomie, Fremdenverkehrs-einrichtungen, Tourismusbetrieben

Image by Who’s Denilo ?

Ausschließungsgründe für eine Orts- und Stadtkernausweisung 

 

  • Neue Einzelhandels- und Dienstleistungsagglomerationen, die in den letzten Jahren an der Peripherie errichtet wurden, können nicht als Orts- bzw. Stadtkernbereiche ausgewiesen werden. Eine Ausnahme bilden solche Zonen, wenn sie einer grundlegenden Nutzungs- und Funktionsänderung (entsprechend den Kriterien) unterzogen wurden 

  • Private Gebiete, z. B. Einkaufszentren, die nur zeitlich eingeschränkt durchquert oder betreten werden können

  • Gebiete ohne Nutzungsmischung; 

  • Gebiete ohne Wohnfunktion 

  • Standorte, die sich vor allem an den Bedürfnissen des Autoverkehrs orientieren

 

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